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Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten an Privatkunden in Deutschland und Österreich
Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten an Privatkunden in Deutschland und Österreich

Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten an Privatkunden Steuerfreie Bestellung in Deutschland (§ 12 Abs. 3 UstG) und Österreich (§ 28 Abs. 62 UStG 1994)

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Mehrwertsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Wir werden über Änderungen auf dieser Seite informieren, sowie per Newsletter. Sollten wir nach Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen, Dokumente oder Bestätigungen brauchen, weil der Gesetzgeber dies verlangt, werden wir Sie darüber proaktiv informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten die unserer Ansicht nach nicht unter das neue Gesetz fallen, informieren wir Sie darüber ebenfalls proaktiv und schlagen eine entsprechend angepasste Vorgehensweise vor.

Mehrwertsteuerfrei bestellen – jetzt auch in Österreich!

Die Bundesregierung von Österreich hat nun ebenfalls eine solche Steuererleichterung angekündigt: 

"Geplant ist, dass ab 1. Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher und die Installation von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird (Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen)." –Quelle: https://www.bmk.gv.at 


Voraussetzungen für Österreich: 

  • Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Österreichs
  • Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt 35kW (peak) nicht
  • Der Kauf erfolgt durch den Betreiber der Solaranlage
  • Die Solaranlage wird auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben
  • Die Bestellung muss Solarmodule enthalten die im Verhältnis zum Speicher stehen, dann sind auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten und Speicher von der Steuer befreit